§ 1 Geltungsbereich und Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche zwischen dem Auftraggeber – nachfolgend „Kunde“ –
und der
Weilandt Elektronik GmbH
Am Neubergsweg 6
63868 Großwallstadt
Telefon +49 201 109 981 10
Telefax +49 201 109 981 23
– nachfolgend „Weilandt Elektronik“ –
bestehenden Geschäftsbeziehungen über Lieferungen und Leistungen von Weilandt Elektronik. - Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und ähnlichem werden dem Kunden durch Angebot von der Weilandt Elektronik schriftlich mitgeteilt. Schweigt der Kunde im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf das Angebot der Weilandt Elektronik und/oder widerspricht er diesem nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Weilandt Elektronik den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
- Diese Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Konditionen die vom Kunden übersandt wurden oder sich auf seinen Schriftstücken befinden in jedem Fall vor, außer sie wurden von Weilandt Elektronik schriftlich akzeptiert. Für den Fall kollidierender AGB finden ausschließlich die AGB der Weilandt Elektronik Anwendung.
- Diese AGB gelten auch, wenn in Folgegeschäften mit dem Kunden darauf nicht gesondert hierauf hingewiesen wird.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Weilandt Elektronik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung durch die Weilandt Elektronik oder mit teilweiser Ausführung von Bestellungen des Kunden zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung, einem etwaigen Leistungsverzeichnis sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weilandt Elektronik. Geringfügige, technisch unvermeidbare und dem Kunden zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich die Weilandt Elektronik auch nach Bestätigung des Auftrags vor. Angaben technischer Art, Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Angeboten, Bestätigungen, Prospekten und ähnlichen Unterlagen sind unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Weilandt Elektronik nicht zugänglich gemacht werden („non disclosure agreement“, NDA).
§ 3 Preise / Zahlung
- Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet.
- Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug frei Zahlstelle Weilandt Elektronik zu leisten.
- Maßgeblich sind die von Weilandt Elektronik im Zeitpunkt des Angebots des Kunden genannten Preise, zuzüglich der gesondert ausgewiesenen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten dem Kunden keine Preise ausdrücklich genannt werden, gilt die jeweils gültige Preisliste. Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind vom Kunden zu tragen. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 15% überschritten werden.
- Weilandt Elektronik behält sich vor, die Annahme von Schecks oder Wechseln als Zahlungsmittel abzulehnen. In jedem Fall werden Schecks oder Wechsel nur erfüllungshalber angenommen. Die mit ihrer Verwertung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Entgeltanspruch erlischt erst mit Einlösung der Schecks oder Wechsel.
- Entgelte für Lieferungen und Leistungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Erfüllungsort für alle Zahlungen sowie Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der Weilandt Elektronik in Essen, sofern nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart.
- Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Weilandt Elektronik behält sich auch das Recht vor, Lieferungen bei bestehenden Kunden nur gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen; dann, wenn der Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist, das Kreditlimit überschritten werden, oder wenn der Kunde unregelmäßig oder unpünktlich zahlt.
- Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, kommt der Kunde, sofern dieser nicht Verbraucher ist, dadurch in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte werden in diesem Falle Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet. Eine Verzinsung in dieser Höhe erfolgt auch, wenn Weilandt Elektronik auf Wunsch des Kunden fällige Zahlungen nicht beitreibt.
- Weilandt Elektronik ist zur Erfüllung des Vertrages so lange nicht verpflichtet, wie der Kunde seinen Pflichten nicht vereinbarungsgemäß nachkommt, insbesondere fällige Rechnungen nicht bezahlt werden. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aufgrund von Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unstreitig, von Weilandt Elektronik schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Schuldet der Kunde Weilandt Elektronik nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er verpflichtet, der Weilandt Elektronik einen Betrag in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass Weilandt Elektronik einen geringeren Schaden erlitten hat. Weilandt Elektronik ist aber auch berechtigt, den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen, wenn dieser höher ist.
- Bei Ablehnung von Kostenvoranschlägen behalten wir uns vor, die anfallenden Kosten vom Auftraggeber im Voraus zu berechnen und den Rückversand der Systeme erst nach Zahlungseingang einzuleiten.
- Vor Durchführung der Reparatur wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt. Für die umfassende technische Analyse erheben wir für MDE-Geräte, Handhelds, Scanner, Mobile Drucker und sonstige Kleingeräte eine Gebühr von 42,-€ pro Gerät und bei stationären Druckern und Staplerterminals eine Gebühr von 87,-€. Diese Analysepauschale wird bei Durchführen der Reparatur verrechnet oder kann durch Verschrottung des Gerätes erlassen werden.
- Sollten wir nach Zusendung des Kostenvoranschlags nicht innerhalb von 60 Tagen eine Rückmeldung erhalten, erlauben wir uns, diese Gebühr einzufordern oder das Gerät fachgerecht zu entsorgen.
§ 4 Lieferzeit, Lieferung, Versand, Gefahrübergang
- Die von der Weilandt Elektronik angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeiten sind unverbindlich, Weilandt Elektronik wird sich um die Einhaltung der Liefer-/Leistungszeit bemühen, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Die Liefer-/Leistungszeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der Beibringung etwaiger von dem Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der Klärung aller für die Ausführung notwendigen Fragen oder dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Erfüllungsort verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Liefer-/Leistungszeit setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. In Fällen höherer Gewalt ist die Lieferfrist gehemmt und beginnt bzw. läuft weiter, nachdem das Hindernis weggefallen ist. Den Fällen höherer Gewalt stehen gleich die Fälle des Streiks, der Aussperrung, der unzureichenden Materialversorgung, der Beschränkung der Energieversorgung und von Dienstleistungen, der Mangel an Transportleistungen oder ähnliche Ereignisse, deren Ursache außerhalb des Einwirkungsbereiches von Weilandt Elektronik liegt.
- Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Weilandt Elektronik ausschließlich maßgebend. Weilandt Elektronik ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Der Versand der Lieferung oder Teillieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht in jedem Falle mit der Absendung der Lieferung oder Teillieferung ab Lieferort auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von der Weilandt Elektronik, so geht die Gefahr bereits mit Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Versicherung der Lieferung oder Teillieferung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten.
- Besondere Versandwünsche oder Anordnungen sind mit der Bestellung aufzugeben. Anderenfalls erfolgt die Lieferung oder Teillieferung nach bestem Ermessen ohne Haftung für die billigste Transportart oder die günstigste Verfrachtung.
- Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Nichteinhaltung eines Liefertermins setzt eine schriftliche Mahnung nach Ablauf der Lieferfrist voraus und ist mit einer Nachfristsetzung zu versehen, wobei die gesetzte Nachfrist nach den Gesamtumständen angemessen zu sein hat. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn Weilandt Elektronik hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Alle Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Weilandt Elektronik gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleichgültig auch, ob bereits fällig oder künftig, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung im Eigentum der Weilandt Elektronik. Dies gilt auch für solche Waren, auf deren Lieferung der Kunde ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von der Weilandt Elektronik stehenden Waren sorgfältig zu verwahren und zu versichern.
- Bei der Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden tritt kein Eigentumserwerb durch den Kunden ein. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Weilandt Elektronik Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB ist.
- Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Weilandt Elektronik gehörenden Gegenständen durch den Kunden gelten die § 947 und 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil an der neuen Sache der Weilandt Elektronik als Vorbehaltseigentum zusteht.
- Der Kunde trägt die mit dem Eigentum, dem Besitz, dem Erwerb und dem Betrieb des Kaufgegenstandes verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftung, Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden sowie für den verschuldeten oder zufälligen Untergang oder eine verschuldete oder zufällige Beschädigung des Kaufgegenstandes. Jegliche daran entstandenen Schäden oder sein Verlust sind der Weilandt Elektronik unverzüglich anzuzeigen.
- Weilandt Elektronik behält sich das Eigentum an den von Weilandt Elektronik gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Weilandt Elektronik ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhanden kommt, sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so kann Weilandt Elektronik den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Weilandt Elektronik ferner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu Verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen; gleiches gilt bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat.
- Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten bis zu der Höhe der Weilandt Elektronik zustehenden Forderungen gegen den Kunden an Weilandt Elektronik ab. Weilandt Elektronik nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf ist nur zulässig, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
§ 6 Rückgaberecht
Gemäß EU Richtlinien steht Verbrauchern ein Rückgaberecht von min. 14 Tagen zu. Weilandt Elektronik weist ausdrücklich daraufhin, dass diese Regeln nur zum Schutz von Verbrauchern im Sinne der jeweiligen Gesetzestexte gelten. Die von Weilandt Elektronik vertriebenen Artikel sind Investitionsgüter und werden ausschließlich an gewerbliche Abnehmer (Unternehmen) verkauft. Deshalb sind alle unsere Lieferungen generell vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Wurde dem Kunden, in Abänderung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, schriftlich ein Rückgaberecht gegeben, so muss die Ware spätestens 8 Tage nach Erhalt in einwandfreier Originalverpackung mit Lieferschein- und Rechnungskopie, unbeschädigt und vollständig zurückgesandt werden. Weilandt Elektronik verrechnet für die Rücknahme und Prüfung der Ware min. € 50.- zzgl. allfällige Kosten für Ersatz beschädigter Verpackung und/oder beschädigter/unvollständiger Ware. Zudem behält sich Weilandt Elektronik bei missbräuchlichen Retouren vor, die Ware unbearbeitet auf Kosten des Empfängers zurückzusenden. Das Rückgaberecht besteht niemals bei entsiegelten Datenträgern oder bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.B. Dienstleistungen, Auftragsprogrammierung, Sonderbestellungen. Etiketten oder Software).
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten bei Kauf
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden, Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu vermerken. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit, auch hinsichtlich einzelner Komponenten der Ware zu untersuchen. Bei Übergabe erkennbare quantitative Abweichungen oder Mängel sind spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware bei der Weilandt Elektronik schriftlich zu rügen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert und gesichert aufzubewahren. Weitere Anweisungen sind bei der Weilandt Elektronik einzuholen. Wird die Ware zurückgesandt, ist sie für den Transport geeignet zu verpacken.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist Weilandt Elektronik zur Nacherfüllung verpflichtet. Handelt es sich um neu hergestellte Waren, ist dem Kunden das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Weilandt Elektronik für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde kann die Lieferung einer mangelfreien Sache erst verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche an dem defekten Gerät gescheitert sind. Im Übrigen kann Weilandt Elektronik die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
§ 8 Gewährleistung
- Allgemeines
- Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 ff. HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Geringe Abweichungen von Angebotsbeschreibungen oder Auftragsbestätigungen gelten, insbesondere im Falle von Änderungen die auf technischem Fortschritt beruhen, als genehmigt.
- Weilandt Elektronik gibt auf Geräte, Ersatzteile und Zubehör die Gewährleistung der jeweiligen Hersteller. Auf gebrauchte Ersatzteile und ausgeführte Arbeiten gewähren wir 3 Monate, für Lieferungen von aufbereiteten Gebrauchtgeräten inkl. Zubehör 6 Monate. In jedem Gewährleistungsfall ist eine Rechnungskopie beizulegen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch Abnutzung und höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter an der Ware. Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Angaben in Produktbeschreibungen oder Betriebsanleitungen wegen mangelhafter Beratung und deren Folgen. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung.
- Bei Dienstleistungen (z.B. Auftragsprogrammierung) gewährleistet Weilandt Elektronik ausschließlich den schriftlich formulierten Funktionsumfang.
- Ist Weilandt Elektronik zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese bei angemessener Frist hinaus aus Gründen, die Weilandt Elektronik zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Weilandt Elektronik haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Weilandt Elektronik nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
- Hardware
- Wir gewährleisten, dass die Hardware die zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
- Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen Gewährleistungspflichten, welche der Hersteller für den entsprechenden Gegenstand abgibt.
- Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei, im Rahmen des Zumutbaren, unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten.
- Wir können im Rahmen unserer Gewährleistung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. Der Kunde hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf kostenlose Ersatzgeräte.
- Etiketten
- Bei Etiketten wird nur eine Gewährleistung auf das verwendete Material gegeben. Die Reklamationsfrist beträgt hier 3 Monate ab Liefertermin.
- Standardsoftware
- Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäß Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programms angibt.
- Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt.
- Individuelle Software
- Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Nach Auslieferung testet der Kunde die ausgelieferte Software und deren Dokumentation ausgiebig. Allfällige Mängel müssen Weilandt Elektronik innerhalb von 3 Wochen nach Auslieferung gemeldet werden und werden von Weilandt Elektronik so schnell wie möglich behoben. Die Software gilt als abgenommen wenn während dieser Frist keine Mängel gemeldet werden, die die vorgesehene Verwendung der Software unzumutbar einschränken.
- Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen
- Reparaturen
- Die Gewährleistungsfrist auf die ausgeführten Arbeiten und eingesetzten Ersatzteile beträgt 3 Monate. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile.
§ 9 Rechtswirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
§ 10 Montage- und Reparaturleistungen vor Ort
- Die Montage bzw. Reparatur wird nach Zeitaufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Als Arbeitszeit wird auch Wartezeit berechnet.
- Der Kunde hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung dem Servicetechniker von Weilandt Elektronik auf dem ihm vorgelegten Servicebericht zu bescheinigen.
- Der Kunde hat den Servicetechniker von Weilandt Elektronik bei der Durchführung der Montage bzw. Reparatur auf seine Kosten zu unterstützen. Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte (Schlosser und sonstige Fachkräfte, Handlanger) in der für die Montage bzw. Reparatur erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit; die Hilfskräfte haben die Weisungen des Servicetechnikers zu befolgen. Weilandt Elektronik übernimmt für die Hilfskräfte keine Haftung. Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Strom, Druckluft, Waschgelegenheit, sanitäre Einrichtungen und Erste Hilfe für den Servicetechniker.Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass die Montage bzw. Reparatur unverzüglich nach Ankunft des Servicetechnikers begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann.
- Der Kunde hat die zum Schutz von Personen (insbesondere der eigenen Mitarbeiter) und Sachen am Einsatzort notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch Weilandt Elektronik über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für den Servicetechniker von Bedeutung sind. Der Kunde benachrichtigt Weilandt Elektronik von Verstößen des Servicetechnikers gegen solche Sicherheitsvorschriften.
§ 11 Datenschutz
- Der Kunde und Weilandt Elektronik sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.
- Weilandt Elektronik erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, gemäß §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 TDDSG, 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 MDStV.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
- Erfüllungsort ist Essen.
- Als Gerichtsstand wird, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist und nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist, Essen vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages und der vorstehenden Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder Bedingung wird durch eine solche wirksam ersetzt, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.